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Arbeitnehmer-Entsendegesetz seit 01.07.2007
Bedeutung der Aufnahme
des Gebäudereiniger-Handwerks in das Entsendegesetz für die
Kunden ab 1. Juli 2007
Sehr geehrte Kunden des Gebäudereiniger-Handwerks, mit Wirkung ab 1. Juli
2007 wird das Gebäudereiniger-Handwerk in den Geltungs- und
Schutzbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen.
Ziel des Gesetzes ist der Schutz des Marktes sowie der Betriebe
und seiner Beschäftigten vor einem unfairen Wettbewerb durch
rechtswidrige Tarifunterschreitung inländischer oder
ausländischer Anbieter von Reinigungsdienstleistungen.
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Der Schutz wird dadurch erreicht, dass die zwingende Geltung der
Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks sich nicht nur wie
bisher auf inländische Betriebe erstreckt, sondern auch
ausnahmslos für Reinigungsdienstleistungen ausländischer
Anbieter auf dem deutschen Markt gilt.
Neu ist ferner, dass die Einhaltung der Tarifverträge staatlich
kontrolliert wird. Die Kontrolle obliegt den Zollbehörden, hier
speziell der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die
Ermittlungsbeamten der FKS erhalten durch das Entsendegesetz
Befugnisse, die auch für den Kunden von Bedeutung sind:
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führen
verdachtsunabhängige Prüfungen durch. Dabei wird kontrolliert,
ob
-
Sozialleistungen nach dem SGB III zu Unrecht bezogen
werden,
- bei
ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen
Arbeitsgenehmigungen vorliegen,
-
ausländische Arbeitnehmer nicht zu ungünstigeren
Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer
beschäftigt werden,
-
Arbeitgeber ihren Meldepflichten nachkommen und
- die
Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
eingehalten werden.
Es muss betont werden, dass eine Prüfung durch die FKS aufgrund ihres
gesetzlichen Kontrollauftrags als Routineprüfung erfolgt und
nicht, weil gegen Ihren Reinigungsdienstleister der Verdacht
besteht, gegen die Vorschriften des Entsendegesetzes zu
verstoßen.
Prüfungsablauf:
-
Eine
Personenkontrolle der Reinigungskräfte erfolgt durch
uniformierte Zollbeamte (FKS) vor Ort in den Reinigungsobjekten.
-
Das Hausrecht des
Kunden ist nachrangig. In aller Regel erfolgt das Betreten der
Reinigungsobjekte aber in vorheriger Absprache mit dem
Hauseigentümer bzw. Nutzer (Ausnahme: bei Gefahr im Verzug).
-
Die Reinigungskräfte
werden von den Zollbeamten während ihrer Arbeit anhand eines
Personalfragebogens zu folgenden Bereichen befragt: Personalien,
Dauer der Arbeitszeit, Entlohnung, Urlaubsanspruch,
Urlaubsentlohnung, Entlohnung bei Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall, Mehrarbeitsvergütung, Mitführung erforderlicher
Papiere
Wir bitten die Kunden
des Gebäudereiniger-Handwerks unsere Branche bei der Bekämpfung
wettbewerbswidriger Lohndumpingkonkurrenz aktiv zu unterstützen!
-
Achten Sie bitte
bereits bei der Ausschreibung und Vergabe von
Reinigungsdienstleistungen darauf, den Zuschlag auf das
wirtschaftlichste Angebot und nicht zwingend auf das billigste
Angebot zu erteilen. Durch die Aufnahme des
Gebäudereiniger-Handwerks in das Entsendegesetz ist die
Einhaltung der deutschen Tarifverträge des
Gebäudereiniger-Handwerks auch von ausländischen Bietern bei
EU-weiten Ausschreibungen zu fordern.
-
Verpflichten Sie Ihre
Reinigungsdienstleister auf Einhaltung der Tarifverträge des
Gebäudereiniger-Handwerks. Nach Aufnahme in das Entsendegesetz
gelten diese Tarifverträge zwingend für jede Form der
gewerblichen Reinigung und lassen somit keine Umgehungen zu:
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Der Verleih von
Reinigungskräften durch Zeitarbeitfirmen darf nur unter
Einhaltung der Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks
erfolgen.
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Ebenso müssen alle
Subunternehmer von Reinigungsbetrieben bei der Durchführung von
Reinigungstätigkeiten die Tarifverträge einhalten.
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„Haustarifverträge“
und „andere Reinigungstarifverträge“ dürfen nicht die
Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks bei gewerblichen
Reinigungsdienstleistungen unterbieten.
Stellt der Zoll bei seinen Prüfungen (meist pressewirksam!) Verstöße
gegen das Entsendegesetz fest, drohen dem Betrieb Bußgelder in
Höhe von bis zu 500.000 Euro bzw. sogar Strafverfahren. Sorgen
Sie als Kunde mit dafür, Ihre Objekte aus der
Medienöffentlichkeit herauszuhalten, indem Sie untertarifliche
Rechtsverstöße in Ihren Reinigungsobjekten nicht zulassen.
April 2007
BUNDESINNUNGSVERBAND
DES GEBÄUDEREINIGER-HANDWERKS
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