AKTUELLES
 
Seit dem 01.01.2009 sind wir aktives Fördermitglied vom Kinder-Hospitz Sternenbrücke.

Das Kinder-Hospiz Sternenbrücke ist eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit unheilbaren oder degenerativen Erkrankungen, für die keine kurativen Therapien mehr möglich sind und die eine begrenzte Lebenserwartung haben. Es ermöglicht einen gemeinsamen Weg - vom ersten Kontakt in der Krankheitsphase bis zur individuellen Lebensform - im Sterbeprozess.

Bild6Da dieses jedoch aus familiären, häuslichen sowie medizinischen Gründen zu Hause nicht immer möglich ist, bietet das Kinder-Hospiz Sternenbrücke sowohl ein Pflegeentlastungs-angebot (4 Wochen im Jahr), als auch die Begleitung der gesamten Familie in der letzten Lebensphase (zeitlich unbefristet) an. Dabei wird das erkrankte Kind auf Wunsch umfassend palliativ-pflegerisch versorgt.

In einer offenen und überschaubaren Atmosphäre wird für die Familienmitglieder das Alleinsein und die Isolierung gelindert und ein Gefühl der Geborgenheit geschaffen. Sie erfahren durch 20 palliativ-pflegerisch geschulte Kinder-Pflegefachkräfte, Kinderschmerztherapeuten und Kinderärzte, Pädagogen und Trauerbegleiter Begleitung und Unterstützung in der Pflege und im Sterbeprozess. Im gegenseitigen Respekt und Miteinander der Kinder, Jugendlichen und ihrer Angehörigen sowie der Mitarbeiter in der Sternenbrücke, wird eine einfühlsame Form gefunden, die verbleibende Zeit bewusst mit Leben zu füllen.

Tag der offenen Tür am 1. Mai

Buntes Familien-Programm 2008Besuchen Sie uns an unserem Tag der offenen Tür, der jedes Jahr am 1. Mai statt findet. Von 12-18 Uhr auf dem Programm: Musical-Star Alex Avenell und Freunde, Saxonette, Zauber-Show mit Alana Möhlmann, Wolfgang Buhr, Uwe Baldauf und Thomas Gundlach, Aponi Schmetterlings-Show, Show-Koch Thies Möller, Mittelalter-Aktionen, Tombola, Kinderschminken, Bilderversteigerung, Speisen und Getränke, Spiel- und Verkaufsstände, Hausbesichtigungen und
-führungen u.v.m.
Nutzen Sie den bequemen Shuttle-Service vom S-Bahnhof Rissen und seien Sie 2009 auch dabei!

 
 
 
Ausgezeichnet mit dem Siegel für familienfreundliche Unternehmen

Die „Hamburger Allianz für Familien“, zu der sich Senat, Handelskammer und Handwerkskammer zusammengeschlossen haben, zeichneten am 18. Januar die Karl Frenz GmbH in Hamburg mit dem Siegel für familienfreundliche Unternehmen aus.

Familienfreundliche Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der wachsenden Stadt Hamburg.Familiensiegel

Familienfreundlichkeit zahlt sich aus!

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen wissen: Familienfreundlichkeit zahlt sich aus! Untersuchungen bestätigen, das Mitarbeiter in familienfreundlichen Unternehmen

  • zufriedener und motivierter sind,
  • sich seltener krank melden,
  • früher aus der Elternzeit zurückkehren und
  • dem Unternehmen treu bleiben und so mit ihrem wertvollen Wissen für den Betrieb länger erhalten bleiben.

Schon seit Gründung unseres Unternehmens im Jahre 1969 stehen unsere Mitarbeiter immer im Mittelpunkt unserer Leistungen. Die Familien unserer Mitarbeiter sind uns genauso wichtig, wie unsere Mitarbeiter selbst. Deshalb unterstützen wir unsere Mitarbeiter in vielen Bereichen der Familie wie z.B. der Urlaubsplanung, der Elternzeit oder der Wiedereingliederung nach einer Schwangerschaft oder längerer Krankheit. Unsere Mitarbeiter können sich zu jeder Zeit mit Ihren Wünschen, Sorgen und Problemen an uns wenden.

 
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Bild links v.l. Josef Katzer im Gespräch mit Michael Frenz (mitte)
 
 

Arbeitnehmer-Entsendegesetz seit 01.07.2007

Bedeutung der Aufnahme des Gebäudereiniger-Handwerks in das Entsendegesetz für die Kunden ab 1. Juli 2007

 

Sehr geehrte Kunden des Gebäudereiniger-Handwerks, mit Wirkung ab 1. Juli 2007 wird das Gebäudereiniger-Handwerk in den Geltungs- und Schutzbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz des Marktes sowie der Betriebe und seiner Beschäftigten vor einem unfairen Wettbewerb durch rechtswidrige Tarifunterschreitung inländischer oder ausländischer Anbieter von Reinigungsdienstleistungen. [mehr]

Der Schutz wird dadurch erreicht, dass die zwingende Geltung der Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks sich nicht nur wie bisher auf inländische Betriebe erstreckt, sondern auch ausnahmslos für Reinigungsdienstleistungen ausländischer Anbieter auf dem deutschen Markt gilt.

Neu ist ferner, dass die Einhaltung der Tarifverträge staatlich kontrolliert wird. Die Kontrolle obliegt den Zollbehörden, hier speziell der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Ermittlungsbeamten der FKS erhalten durch das Entsendegesetz Befugnisse, die auch für den Kunden von Bedeutung sind:

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führen verdachtsunabhängige Prüfungen durch. Dabei wird kontrolliert, ob

 

          Sozialleistungen nach dem SGB III zu Unrecht bezogen werden,

          bei ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen vorliegen,

-           ausländische Arbeitnehmer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden,

-           Arbeitgeber ihren Meldepflichten nachkommen und

-           die Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz eingehalten werden.

 

Es muss betont werden, dass eine Prüfung durch die FKS aufgrund ihres gesetzlichen Kontrollauftrags als Routineprüfung erfolgt und nicht, weil gegen Ihren Reinigungsdienstleister der Verdacht besteht, gegen die Vorschriften des Entsendegesetzes zu verstoßen.

 

Prüfungsablauf:

- Eine Personenkontrolle der Reinigungskräfte erfolgt durch uniformierte Zollbeamte (FKS) vor Ort in den Reinigungsobjekten.

- Das Hausrecht des Kunden ist nachrangig. In aller Regel erfolgt das Betreten der Reinigungsobjekte aber in vorheriger Absprache mit dem Hauseigentümer bzw. Nutzer (Ausnahme: bei Gefahr im Verzug).

- Die Reinigungskräfte werden von den Zollbeamten während ihrer Arbeit anhand eines Personalfragebogens zu folgenden Bereichen befragt: Personalien, Dauer der Arbeitszeit, Entlohnung, Urlaubsanspruch, Urlaubsentlohnung, Entlohnung bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mehrarbeitsvergütung, Mitführung erforderlicher Papiere

 

Wir bitten die Kunden des Gebäudereiniger-Handwerks unsere Branche bei der Bekämpfung wettbewerbswidriger Lohndumpingkonkurrenz aktiv zu unterstützen!

 

- Achten Sie bitte bereits bei der Ausschreibung und Vergabe von Reinigungsdienstleistungen darauf, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und nicht zwingend auf das billigste Angebot zu erteilen. Durch die Aufnahme des Gebäudereiniger-Handwerks in das Entsendegesetz ist die Einhaltung der deutschen Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks auch von ausländischen Bietern bei EU-weiten Ausschreibungen zu fordern.

 

- Verpflichten Sie Ihre Reinigungsdienstleister auf Einhaltung der Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks. Nach Aufnahme in das Entsendegesetz gelten diese Tarifverträge zwingend für jede Form der gewerblichen Reinigung und lassen somit keine Umgehungen zu:

 

- Der Verleih von Reinigungskräften durch Zeitarbeitfirmen darf nur unter Einhaltung der Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks erfolgen.

 

- Ebenso müssen alle Subunternehmer von Reinigungsbetrieben bei der Durchführung von Reinigungstätigkeiten die Tarifverträge einhalten.

 

- „Haustarifverträge“ und „andere Reinigungstarifverträge“ dürfen nicht die Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks bei gewerblichen Reinigungsdienstleistungen unterbieten.

Stellt der Zoll bei seinen Prüfungen (meist pressewirksam!) Verstöße gegen das Entsendegesetz fest, drohen dem Betrieb Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro bzw. sogar Strafverfahren. Sorgen Sie als Kunde mit dafür, Ihre Objekte aus der Medienöffentlichkeit herauszuhalten, indem Sie untertarifliche Rechtsverstöße in Ihren Reinigungsobjekten nicht zulassen.

 

April 2007

BUNDESINNUNGSVERBAND DES GEBÄUDEREINIGER-HANDWERKS

 
 
 

Neu: verbesserte Qualitätskontrolle

Wir setzen seit 2009 ein neues innovatives Kontrollsystem ein, um die Durchführung von vereinbarten Leistungen noch besser zu überprüfen.

Dieses Kontrollsystem basiert auf einer neuen fluoreszierenden, wasserlöslichen, nicht sichtbaren, Flüssigkeit. Das Produkt kann auf allen wasserfesten Oberflächen angewendet werden und hinterlässt keinerlei sichtbare Spuren. Diese Flüssigkeit sprüht der Objektleiter in unregelmäßigen Abständen auf Einrichtungsgegenstände und Sanitärobjekte. Die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Kontrollpunkte werden, zur späteren Kontrolle,  protokolliert.

Führen unsere Mitarbeiter die mit Ihnen vereinbarte Leistung korrekt durch, werden die getrockneten Markierungen während der Reinigungstätigkeit entfernt.

Bei der nächsten Kontrolle überprüft der Objektleiter mit einer mobilen UV-Lampe den Reinigungserfolg, indem er die protokollierten Kontrollpunkte auf Spuren der fluoreszierenden Flüssigkeit hin überprüft. Werden Kontrollpunkte gefunden, bei denen die Kontrollflüssigkeit nicht entfernt worden ist, werden die Mitarbeiter mit dem Mangel konfrontiert und nochmals geschult. 

Dieses Kontrollsystem haben wir eingeführt, um einer eventuellen sog. Betriebsblindheit vorzubeugen und unsere Mitarbeiter immer wieder erneut zu sensibilisieren.